Rechtliches
HAFTUNGSAUSSCHLUSS & TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Teilnahme auf eigene Gefahr
Die Teilnahme an sämtlichen Mountainbike-Trainings, Camps, Touren, Guidings und Events von Ride to Grow erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Mountainbiken ist eine risikobehaftete Outdoor-Sportart. Trotz fachkundiger Betreuung, sorgfältiger Planung und angepasster Streckenwahl können Stürze, Verletzungen, Sachschäden oder Folgeschäden nicht ausgeschlossen werden.
2. Gesundheitliche Voraussetzungen
Der/die Teilnehmer:in bestätigt mit der Anmeldung, körperlich und gesundheitlich in der Lage zu sein, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen.
Gesundheitliche Einschränkungen, Erkrankungen oder relevante Medikamenteneinnahmen sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen und dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
3. Teilnahmevoraussetzungen & Ausrüstung
Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:
- ein technisch einwandfreies Mountainbike,
- geeignete Schutzkleidung,
- das Tragen eines funktionstüchtigen Fahrradhelms,
- ausreichende körperliche Fitness,
- eine dem Gelände entsprechende Fahrtechnik.
Ohne geeigneten Helm ist eine Teilnahme ausgeschlossen!!
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei unzureichender Ausrüstung oder Sicherheitsbedenken von der Veranstaltung auszuschließen.
4. Verhalten während der Veranstaltung
Den Anweisungen der Trainer:innen, Guides und Organisatoren ist jederzeit Folge zu leisten.
Jeder Teilnehmer handelt eigenverantwortlich und entscheidet selbst, ob einzelne Übungen, Trails oder Streckenabschnitte gefahren werden.
Gefährdendes Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern oder Dritten kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
5. Haftungsausschluss
Der Veranstalter sowie dessen Trainer:innen, Guides und Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Eine Haftung für:
- Stürze,
- Unfälle,
- Eigenverschulden,
- Schäden am Fahrrad oder Equipment,
- Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände,
- Schäden durch Dritte,
- wetter- oder geländebedingte Risiken
ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
6. Wetter-, Gelände- und Streckenbedingungen
Die Veranstaltungen finden überwiegend im freien Gelände statt.
Wetterbedingungen sowie Strecken- und Naturgegebenheiten können sich kurzfristig ändern. Der Veranstalter behält sich vor, Strecken, Inhalte oder Abläufe aus Sicherheitsgründen anzupassen.
7. Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbst für ausreichenden:
- Krankenversicherungsschutz,
- Unfallversicherungsschutz,
- Haftpflichtversicherungsschutz
verantwortlich.
Eine Versicherung durch den Veranstalter besteht nicht.
8. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Während Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden.
Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für:
- Website,
- Social Media,
- Werbung,
- Marketing,
- Print- und Onlinemedien
durch Ride to Grow verwendet werden dürfen.
Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung von Ride to Grow.
10. Teilnahme Minderjähriger
Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten möglich.
Mit der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten:
- das Einverständnis zur Teilnahme,
- die gesundheitliche Eignung des Kindes,
- die Kenntnis und Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen,
- dass das Kind über die Risiken des Mountainbikens aufgeklärt wurde.
11. Einverständniserklärung Minderjähriger
Vor Veranstaltungsbeginn muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen.
Ohne diese Erklärung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
12. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht des Veranstalters beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer und den organisatorischen Rahmen der Veranstaltung.
Eine darüberhinausgehende gesetzliche Aufsichtspflicht wird nicht übernommen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.